Wichtiger Hinweis für Inhaber von sog. „Tafelpapieren"

Wer noch Tafelpapiere (z.B. Schuldverschreibungen mit Kupon zum Ausschneiden) bei sich zu Hause oder im Tresor liegen hat oder jemanden kennt, bei dem das so ist: Diese Papiere werden zum 1.1.2017 für kraftlos erklärt. Der Gesetzgeber zwingt Anleger nach § 358 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Einlieferung in ein Wertpapierdepot mit Sammelverwahrung. Die entsprechende Vorschrift wurde Anfang 2016 verabschiedet.

 

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