Private Krankenzusatzversicherungen

Für gesetzlich Versicherte

Auch als gesetzlich versicherte Person können Sie privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.  

 

 

Dabei werden drei Bereiche unterschieden, die für eine Aufwertung der Versicherung in Frage kommen:

 


Ambulant

Auch wenn es oft bestritten wird - gerade bei Spezialis-ten werden Termine an gesetzlich Versicherte nicht immer  zeitnah vergeben. Auch beim Thema Vorsorge ist die Situation verbesser-ungswürdig. Nicht alle Untersuchungen werden bezahlt bzw. erst ab einem bestimmten Alter. 


Naturheilverfahren

Alternative Verfahren werden i.d.R. nicht von der gesetzlichen Kasse gezahlt (eigentlich dürfen sie es sogar nicht, aber einige wenige Ausnahmen haben sich in manche Leistungskataloge "eingeschlichen". Wer jedoch nicht nur im Ausnahmefall heilpraktische Behandlung genießen möchte, kann sich gegen hohe Kosten schützen.

Stationär

Wenn es ins Krankenhaus geht, dann ist es meist keine Kleinigkeit, sondern da geht es manchmal auch "um's Eingemachte". 

 

Dabei ist die Möglichkeit, sich den passenden Spezialisten im besten Krankenhaus zu wählen anstatt vom zufällig diensthabenden Arzt operiert zu werden, etwas, das wichtig wird, wenn man selbst betroffen ist.

 

Vielleicht noch viel mehr als die Frage, mit wie vielen Personen man sich ein Zimmer teilen möchte.

Zahn

Dieser Bereich ist seit Jahren von den größten Kürzungen betroffen. 

Während die Zahnbehand-lung durch den Arzt noch weitgehend von der Krankenkasse bezahlt wird, gibt es für Zahnersatz nur eine Teilübernahme der Kosten. Für umfangreiche Zahnersatzleistungen können Sie auf einem Eigenanteil von mehreren tausend Euro belastet werden.

Kleinere Beträge, die Sie selbst tragen müssen entstehen z.B. bei der professionellen Zahn-reinigung. Wer dies regelmäßig nutzt und selbst bezahlt, kann bei Wahl eines passenden Tarifs diese Kosten gleich gegen den Beitrag aufrechnen.